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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss Service Sub AG
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Swiss Service Sub AG, Neugutstrasse 49, 8600 Dübendorf (nachfolgend „Anbieterin“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2. Die AGB gelten für alle Dienstleistungen der Anbieterin, insbesondere in den Bereichen Entsorgung, Reinigung (Unterhalt, Umzug, Spezialreinigung), Facility Services, Transporte/Kurier, Concierge-Services sowie Garten- und Aussenpflege.
1.3. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote auf der Webseite, in Prospekten oder Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) Die schriftliche Annahme einer Offerte durch den Kunden; b) Eine Online-Buchung durch den Kunden und die anschliessende Auftragsbestätigung durch die Anbieterin; c) Die faktische Ausführung der Dienstleistung durch die Anbieterin auf Wunsch des Kunden (konkludentes Verhalten).
2.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Pauschalpreis vereinbart wurden.
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3. Leistungserbringung und Einsatz von Partnern
3.1. Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und sorgfältig gemäss den branchenüblichen Standards.
3.2. Subunternehmer: Die Anbieterin ist ausdrücklich berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Partnerfirmen) beizuziehen. Die Anbieterin bleibt dabei alleinige Vertragspartnerin des Kunden.
3.3. Termine: Vereinbarte Ausführungstermine sind verbindlich. Kann die Anbieterin einen Termin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Verkehrsstaus, Unfall, höhere Gewalt), nicht einhalten, wird der Kunde umgehend informiert. Schadensersatzansprüche aus Verspätungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Besondere Bestimmungen für spezifische Dienstleistungen
4.1. Entsorgung: Der Kunde sichert zu, dass übergebene Gegenstände keine nicht deklarierten Sonderabfälle (z.B. Chemikalien, Asbest, explosive Stoffe) enthalten. Die Anbieterin kann die Annahme verweigern oder diese auf Kosten des Kunden gesetzeskonform entsorgen lassen.
4.2. Reinigung (Abnahmegarantie): Bei Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie verpflichtet sich die Anbieterin, bei Beanstandungen durch die Verwaltung kostenlos nachzubessern. Voraussetzung ist, dass Beanstandungen unmittelbar bei der Übergabe, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden schriftlich gemeldet werden.
4.3. Schlüsseldienst/Zutritt: Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zum Zutritt des Objekts berechtigt ist. Die Anbieterin protokolliert die Identität des Auftraggebers. Falschangaben führen zur Anzeige.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde gewährt der Anbieterin und ihren Partnern zum vereinbarten Termin Zugang zum Einsatzort.
5.2. Der Kunde hat auf besondere Gefahren (z.B. wertvolle, zerbrechliche Gegenstände, gefährliche Stoffe, spezielle Oberflächenempfindlichkeiten) vor Arbeitsbeginn hinzuweisen.
5.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach (z.B. Nichterscheinen am Termin / „No-Show“), ist die Anbieterin berechtigt, den entstandenen Aufwand sowie eine Umtriebsentschädigung gemäss Ziffer 7 in Rechnung zu stellen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Allfällige Parkgebühren, Materialkosten oder Entsorgungsgebühren werden separat ausgewiesen, sofern nicht im Pauschalpreis enthalten.
6.2. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
6.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Anbieterin kann Verzugszinsen von 5% sowie Mahngebühren (CHF 20.00 pro Mahnung) erheben.
7. Stornierung und Terminverschiebung
Da die Anbieterin Personal und Ressourcen fest einplant, gelten bei Absagen durch den Kunden folgende Stornobedingungen:
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Bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn: Kostenlos.
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24 bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn: 50% des Auftragswertes.
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Weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Auftragswertes (bzw. mindestens die Kosten für die Anfahrt und die erste Einsatzstunde).
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Der Kunde hat das Arbeitsresultat unmittelbar nach Erbringung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
8.2. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Anbieterin das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Wandelung und Minderung sind erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung zulässig.
8.3. Die Anbieterin haftet für direkte Schäden, die durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen (Art. 100 OR).
8.4. Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Subunternehmer wird im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt (Art. 101 OR). Die Haftung beschränkt sich in der Höhe maximal auf den Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung der Anbieterin.
8.5. Für Schäden an nicht deklarierten, besonders empfindlichen Materialien oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
9. Datenschutz
9.1. Die Anbieterin bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).
9.2. Daten werden nur soweit bearbeitet, wie es für die Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erforderlich ist.
9.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Vertragserfüllung an Partnerunternehmen (z.B. Subunternehmer für die Ausführung, Logistikpartner) weitergegeben werden dürfen.
9.4. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der separaten Datenschutzerklärung auf der Webseite.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
10.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dübendorf (Sitz der Gesellschaft), soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände (z.B. bei Konsumentenverträgen) vorsieht.